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Osterpaket 2022: Einspeisevergütung, EEG und PV Anlagen auf Freiflächen
Am Donnerstag, den 12. Mai 2022 hatte sich der Bundestag das erste Mal über das Osterpaket beraten. Anfang Juli erfolgte nun die Zustimmung des Bundesrats. Bis 2035 soll die Stromversorgung in Deutschland fast komplett aus erneuerbaren Energien erfolgen. Nach Unterschrift des Bundespräsidenten erscheint die Novelle auch im Bundesgesetzblatt und hierzu treten einige Passagen direkt darauf in Kraft, das komplette Gesetz jedoch erst am 01. Januar 2023. Alle relevanten Änderungen haben wir für dich zusammengefasst.
Ausbau der Solaranlagen
Bis zum Jahr 2030 sollen die Solaranlagen von 60 Gigawatt auf 215 Gigawatt ausgebaut werden. Insgesamt 80 Prozent des Stroms sollen aus erneuerbaren Quellen kommen, beispielsweise durch den Ausbau auf Dach- und Freiflächen. Doch auch der Anteil an Solarenergie am Strommix soll steigen. Hier sprechen wir über eine Steigerung von 20%. Ziel ist es, ein klimaneutrales Stromsystem bis 2035 zu erreichen.
Einspeisevergütung: Höhere Vergütung und einfacher Ablauf für Photovoltaik Besitzer
Das beschlossene Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung klimaneutrale und unabhängigere Energieversorgung. In diesem wurde unter anderem auch über die Vergütung bei einer Teil- und Volleinspeisung diskutiert.
Aktuelle Einspeisevergütungen
Um den Ausbau von Solarenergie auch auf privaten kleineren Flächen voranzutreiben, wurde die Einspeisevergütung für Hausbesitzer erhöht.
Künftige Vergütungssätze bei Teileinspeisung
Anlagengröße | Vergütung |
---|---|
bis 10 kWp | 8,60 Cent |
bis 40 kWp | 7,50 Cent |
bis 750 kWp | 6,20 Cent |
Künftige Vergütungssätze bei Volleinspeisung
Anlagengröße | Vergütung |
---|---|
bis 10 kWp | 13,40 Cent |
bis 40 kWp | 11,30 Cent |
bis 100 kWp | 11,30 Cent |
bis 300 kWp | 9,40 Cent |
bis 750 kWp | 6,20 Cent |
Die aktuelle Einspeisevergütung für eine Teileinspeisung liegt bei 8,60 Cent (bis 10 kWp),
7,50 Cent (bis 40 kWp) und 6,20 Cent (bis 750 kWp).
Anpassungen der Teil- und Volleinspeisung
In der Beschlussfassung wurde festgelegt, die Anlagenzusammenfassung zu vereinfachen. Dadurch ist es möglich, einen Teil der Anlage als Teileinspeiseanlage und den anderen Teil als Volleinspeiseanlage anzumelden. Hierbei können sich beide Photovoltaikanlagen auf demselben Dach befinden und zeitgleich angemeldet sein. Dies würde vor allem dem landwirtschaftlichen Markt für Betriebe zugutekommen. Damit dies funktioniert sind lediglich separate Zähler notwendig. Zuvor war dies für Eigentümer fnicht so leicht möglich. Wollten diese zwei Solaranlagen anmelden, mussten sie 12 Monate zwischen den Anmeldungen warten.
Vereinfachter Ablauf bei Solaranlagen
Künftig sollen Webportale zur Online-Anmeldung von Solaranlagen eingeführt werden. Ziel hiervon ist, die Bürokratie für Solarbesitzer zu vereinfachen. Auch steuerliche Vereinfachungen sind in Aussicht. Hierzu soll geprüft werden, ob Anlagen erst bei einer Größe ab 30 Kilowatt Peak einkommens- und gewerbesteuerlich angemeldet werden sollen.
Bis Anfang 2024 soll zusätzlich die aktuell monatliche Degression der Vergütungssätze ausgesetzt und durch eine halbjährliche Degression ersetzt werden.
EEG Umlage entfällt durch Osterpaket
Zum 01. Juli 2022 ist die EEG-Umlage vorzeitig entfallen. Die Senkung des Strompreises soll auf die Verbraucher umgelegt werden. Das heißt, die Stromkosten für den Endverbraucher sinken, jedoch nur minimal. Für die zukünftige Finanzierung von erneuerbaren Energien ist eine komplette Streichung des Umlagesystems vorgesehen. Im Gesetz heißt es nun: „Die EEG-Förderung über den Strompreis wird beendet.“ Somit soll die Finanzierung bald über den Bundeshaushalt ablaufen.
70% - Regelung bei PV Anlagen aufgehoben
Bisher wurde die effektive Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung gedrosselt. Für Neunlagen bis zu einer Größe von 25 Kilowatt Peak wurde diese maximale Wirkleistungseinspeisung im EEG 2023 (gilt ab dem 01.01.2023) aufgehoben. Bisher durften die PV-Anlagen maximal 70% Leistung ins Netz abgeben. Durch die Aufhebung darf deine Solaranlage bei den richtigen Gegebenheiten (Lage, Neigung etc.) mehr als 70% deines erzeugten Stroms einspeisen. Laut Vorschlag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Schreiben vom 21.07.2022 soll auch für Bestandsanlagen die Regelung aufgehoben werden. Wann und ob diese Regelung auch für bereits in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen entfällt, wird schlussendlich jedoch die Bundesregierung entscheiden.
Solarthermie: Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Im Zuge des Osterpakets wurde bei Solarthermie nun der Neubaustandard auf das Effizienzhaus-55-Niveau angehoben und eine Senkung des Primärenergiefaktors für Großwärmepumpen. Diese Senkung wird dazu führen, die Dekarbonisierung der Wärmenetze voranzutreiben. Das heißt, der Kohlendioxid-Austoß wird durch den Einsatz von kohlenstoffarmen Enerqiequellen reduziert. Die Heizungsindustrie sowie das Handwerk benötigt eine langfristige Planungssicherheit, um sich auf erneuerbare Wärme zu fokussieren. Ab dem Jahr 2024 soll hierzu jede neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden. Dafür wird im Herbst die nächste GEG-Novelle diskutiert.
Nachfrage an Photovoltaikanlagen steigt
Das Interesse an erneuerbaren Energien steigt. Vom Netzanschluss bis zum Steuerrecht sollen die Prozesse erleichtert und beschleunigt werden. Je weniger Bürokratie anfällt, desto schneller und mehr Photovoltaikanlagen können von den Solarunternehmen installiert werden und auch für den Endverbraucher wird es leichter. Die Installationsunternehmen unterstützen diesen Plan. Denn dadurch, dass die Anwesenheit des Netzbetreibers bei der Inbetriebnahme der Anlage (bis 30 Kilowatt Peak) nicht mehr erforderlich ist, wird der Prozess enorm beschleunigt.
Verbesserungen der Marktsituation sind vor allem auch bei größeren Anlagen zu erwarten, denn gewerbliche Dachanlagen, die sich über Marktprämien finanzieren, müssen zukünftig nicht weiter an Ausschreibungen teilnehmen.
Photovoltaik auf Freiflächen: Solaranlagen bald auf Seitenstreifen
Neben den Änderungen in Bezug auf Photovoltaikanlagen auf dem Dach wurden auch die PV-Anlagen für Freiflächen angepasst. Beispielsweise werden Konversionsflächen und Seitenstreifen erweitert. So können neben Autobahnen und Bahnschienen auf einem 500 Meter breiten Streifen eine Solaranlage errichtet werden. Somit wurden die Forderungen des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) zur Verbreitung der zulässigen Flächen für PV neben Verkehrswegen sowie die Nutzung der Agri-PV auf Dauergrünland umgesetzt.
Novelle des Energiesicherungsgesetzes September 2022
Die ab 01.01.2023 beschlossene Abschaffung der 70 %-Regelung für Neuanlagen von Photovoltaik (bis 25 kW) wurde nun auf den 14. September 2022 vorgezogen. Zusätzlich entfällt ab dem 01. Januar 2023 bei Photovoltaik Bestandsanlagen die 70 %-Regelung bei einer installierten Leistung bis 7 kW.
Für den Bereich der Stromproduktion aus Biogas und Windstrom wurden ebenfalls neue Vorgaben formuliert. Zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus wurden zusätzliche Maßnahmen beschlossen, darunter beispielsweise eine Erhöhung der Transportkapazitäten, so laut Pressemitteilung vom 14.09.2022.
Häufig gestellte Fragen zum Osterpaket
Die Einspeisevergütung für eine Volleinspeisung belaufen sich aktuell auf 8,60 Cent (bis 10 kWp), 7,50 Cent (bis 40 kWp) und 6,20 Cent (bis 750 kWp).
Die EEG-Umlage ist zum 01. Juli 2022 entfallen. Ebenso ist eine komplette Streichung des Umlagesystem für künftige Finanzierungen von erneuerbaren Energien vorgesehen.
Im Osterpaket geht es um folgende Themen:
- Ausbau Solaranlagen
- Vergütungssätze für Teil- und Volleinspeisung
- EEG-Umlage
- 70%-Regelung bei PV
- Solarthermie
- Solaranlagen auf Freiflächen
Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite vom Bundestag.